Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre GmbH mit Darlehen finanzieren, müssen gleich mit 2 Risiken leben: Gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung. Zweiter Nachteil: Nur im Ausnahmefall kann der Gesellschafter diesen Verlust bei der Steuer verrechnen. Nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf gilt das aber nicht …