Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern.