Als Geschäftsführer der GmbH sind Sie verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärungen (Termin: 31.5.2017 für die KSt-Erklärung 2016, mit Steuerberater: 31.12.2017). In den meisten GmbHs werden diese vom Steuerberater erstellt und vom Geschäftsführer allenfalls kurz gegengelesen und unterzeichnet. Für die KSt-Erklärung 2016 müssen jetzt neue Formulare (Anlage KSt 1) verwendet werden. Nicht mehr notwendig sind die Anlagen A + B. Zusätzlich abzugeben sind die Anlagen GK, Verlust und Z (Zuwendungen).
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Wir empfehlen, die neuen Formulare mit dem Steuerberater durchzusprechen. U. E. macht es Sinn, dass Sie einen Überblick über den tatsächlichen Aufwand zur Erstellung der Steuerunterlagen der GmbH haben und sich so ein fundiertes Urteil über den Bürokratie-Faktor Besteuerung der GmbH bilden können.