Einen für auch andere interessanten Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Dabei ging es um eine Erbschaft, die einer GmbH überlassen wurde – und zwar für den Fall einer Pflege-GmbH. Hier hatte eine Pflege-Patientin ihr gesamtes Vermögens aus Dankbarkeit der GmbH überlassen. Im entschiedenen Fall ging es um einen Betrag von rund 1.000.000 €, der gemäß Steuerklasse 3 nach Abzug des Freibetrages von 20.000 € mit 30 % Erbschaftsteuer belastet wird, also mit ca. 300.000 €. Allerdings: Was hier gut gemeint war, wird von den Finanzbehörden ausschließlich nach der Gesetzeslage behandelt.
Nach der jetzigen Rechtsprechung ist von einer solchen Erbschaft eher abzuraten. Und zwar deswegen, weil …