Schließt die GmbH eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab, die auch den Ausfall des Gesellschafter-Geschäftsführers deckt und für die laut Versicherungspolice die GmbH alleiniger Bezugsberechtigter ist, dann darf das Finanzamt die Versicherungszahlungen als Gewinn erhöhende Einnahme der GmbH ansetzen. Im Klartext: …