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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2014

Volkelt-FB-01Zwei­per­so­nen-GmbH: Nie ohne Vor­sor­ge – Leh­ren aus dem Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Finanz­be­hör­den prü­fen Gewinn-Tan­tie­men + Fami­li­en-Char­ta: So sichern Sie den Bestand Ihrer GmbH auf Dau­er + Neue Regeln: Kar­tell­ver­stö­ße wer­den dop­pelt abge­straft + Öffent­li­che Auf­trä­ge: Pokern kann Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kos­ten + Büro­kra­tie: Weni­ger Gebüh­ren für Abmah­nun­gen + Steu­ern: Umsatz­steu­er für den Fir­men-Pkw des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Finanzbehörden prüfen Gewinn-Tantiemen

Pro­ble­me gibt es, wenn für die Bemes­sungs­grund­la­ge der Tan­tie­me unkla­re Begrif­fe ver­wen­det wer­den (Bilanz­ge­winn, Roh­ge­winn). Nach Hin­wei­sen von Bera­tern sieht es der­zeit so aus, als ob die Finanz­be­hör­den jetzt die For­mu­lie­run­gen für die Tan­tie­me-Bemes­sungs­­­grund­la­ge „Gewinn“ ins Visier nehmen. … 

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Neid-Debatte: Tue Gutes und rede darüber – Sponsoring

Die ewig neue Dis­kus­si­on um die Ange­mes­sen­heit um Mana­ger-Gehäl­ter wird der­zeit hoch emo­tio­nal geführt und von den Gewerk­schaf­ten gezielt gepuscht. Kaum ein The­ma bewegt so vie­le Men­schen wie die Ver­tei­lung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen. Es prägt Wert­vor­stel­lun­gen und beein­flusst sicher­lich auch das Ver­hal­ten der Men­schen (Arbeit­neh­mer und deren Fami­li­en) bei den anste­hen­den Wahlen.

Dabei geht es rea­li­ter um die Mana­ger der DAX-Unter­neh­men. Das sind etwa 100 gro­ße deut­sche Unter­neh­men, in denen die umstrit­te­nen (zwei­stel­li­gen) Mil­lio­nen-Gehäl­ter für das Manage­ment gezahlt wer­den. Grund­sätz­lich gilt die Ver­trags­frei­heit. Die Unter­neh­mens­ei­gen­tü­mer sind frei in ihren Ver­ein­ba­run­gen mit den Mit­glie­dern der Orga­ne. Dar­an kann und konn­te auch das Gesetz zur Ange­mes­sen­heit der Vor­stands­be­zü­ge (Vors­tAG) nichts ändern. Nach den Grund­sätzen unse­rer Ver­fas­sung ist es auch nicht ohne Wei­te­res mög­lich, in die Eigen­tums­rech­te ein­zu­grei­fen. Inso­fern wird uns das The­ma Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­tei­lung auch in den nächs­ten Mona­ten bis zur Bun­des­tags­wahl 2013 wei­ter begleiten.

Ganz anders ist die Situa­ti­on im Mit­tel­stand: Hier wer­den deut­lich nied­ri­ge­re Ver­gü­tun­gen an die Geschäfts­füh­rer gezahlt. Zusätz­li­che höhe­re Ein­kom­men erge­ben sich in der Regel für Fami­li­en-Unter­neh­men aus Gewinn­aus­schüt­tun­gen, die in der Sta­tis­tik nicht als Gehalts­zah­lun­gen auf­tau­chen. Damit kom­men mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in der Öffent­lich­keit sel­te­ner in Erklä­rungs­not über ihre Gehalts­si­tua­ti­on. Den­noch geht die gegen­wär­ti­ge Dis­kus­si­on auch nicht an den Arbeit­neh­mern in mit­tel­stän­di­schen und klei­ne­ren Unter­neh­men vor­bei. Auch hier wird an den Werk­bän­ken und Schreib­ti­schen dis­ku­tiert, wie es in ihrem Unter­neh­men mit der Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit aus­sieht. Was tun? …