Damit kein falscher Eindruck entsteht: Genaue Zahlen darüber, wie viele Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft von einer Frau geführt werden, liegen nicht vor. Und zwar weder vom Statistischen Bundesamt noch von der Centrale für GmbH. Aber: Die Zahlen die GeschäftsführerInnen ausweisen (in Personen- und Kapitalgesellschaften) sind – aus Gender-Sicht eher ernüchternd. So ermittelte das Jobportal ABSOLVENTA zuletzt, dass in 2015 von insgesamt 3,65 Mio. mittelständischen Firmen lediglich 600.000 von einer Frau geleitet werden. Das entspricht einem Anteil von 16 %. Geht man davon aus, dass die meisten kleineren Firmen Einzelunternehmen oder BGB-Gesellschaften sind, dürfte der Anteil von frauengeführten GmbHs deutlich niedriger sein.
Die letzte fundierte Analyse zu GeschäftsführerInnen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stammt aus dem Jahre 2010. Danach sinkt der Anteil der Frauen in den Geschäftsführungs-Etagen mit dem Alter. Der Anteil der GeschäftsführerInnen liegt bei den 18 bis 24-Jährigen noch bei 23 %. In der Altersgruppe 25 bis 29 Jahre sind es 21 %, bei den 30 bis 34-Jährigen nur noch 9 %. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahlen in den letzten 8 Jahren nur unwesentlich verändert haben.
Allen Gleichberechtigungsbemühungen und Gender-Initiativen zum Trotz bleibt Geschäftsführung ein männlich dominiertes Betätigungsfeld. Auch die Vorgaben des Gesetzgebers zur Förderung von Frauen in GmbHs gemäß § 36 GmbH-Gesetz („Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen”) haben bisher kaum Wirkung gezeigt. So ist eine signifikante Änderung der Zahlen bislang nicht festzustellen. Seit 1.5.2015 gilt die Frauenquote in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Die entsprechende Vorschrift des Aktiengesetzes gilt analog für mitbestimmte GmbHs (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in diesen Gremien innerhalb der nächsten 3 Jahre (bis 1.5.2018) ein Frauenanteil von 30 % erreicht sein. Nach § 36 GmbHG sind Sie als Geschäftsführer einer mitbestimmten GmbH verpflichtet, Zielvorgaben für den Frauenanteil in Führungspositionen als Einstellungskriterien vorzugeben. Zulässig ist es, wenn die Gesellschafter Ihnen dazu per Weisung konkrete Vorgaben machen (z. B. 30 % Frauenanteil). Dabei sollte die gleiche Quote für die Geschäftsleitung wie für das Management vorgegeben werden (Einhalten des Gleichbehandlungsgrundsatzes).