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Volkelt-Briefe

GmbH-Jahresabschluss: Ihre Verantwortung und Ihre Risiken

Als Geschäfts­füh­rer der GmbH sind Sie für die ord­nungs­ge­mä­ße und frist­ge­rech­te Auf­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses (Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lage­be­richt) ver­ant­wort­lich. Feh­ler gehen zu Ihren Las­ten – ent­we­der als Ver­stoß gegen GmbH- und han­dels­recht­li­che Vor­schrif­ten bzw. als Ver­stoß gegen Ihre ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen. Abbe­ru­fung und Kün­di­gung sind pro­gram­miert. Sie sind also gut bera­ten, kor­rekt und sorg­fäl­tig zu arbei­ten. Aber selbst wenn die Gesell­schaf­ter den Jah­res­ab­schluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang, Lage­be­richt) ord­nungs­ge­mäß fest­ge­stellt und ange­nom­men haben, sind Sie als Geschäfts­füh­rer noch längst nicht aus der Haf­tung für die Rich­tig­keit der Anga­ben. In der Pra­xis gibt es immer wie­der den Fall, dass ein Min­der­heits-Gesell­schaf­ter den Fest­stel­lungs­be­schluss gericht­lich prü­fen lässt. Zum Bei­spiel, wenn der den Ein­druck hat, das „geschönt“ wurde.

Bei­spiel: