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Volkelt-Briefe

Gewusst wie: Anwaltliche Beratung schützt Geschäftsführer vor Pflichtverletzung

Über­weist der Geschäfts­füh­rer auf anwalt­li­chen Rat hin die abzu­füh­ren­de Lohn­steu­er auf ein dafür ein­ge­rich­te­tes Treu­hand­kon­to, ist er aus der Haf­tung für nicht abge­führ­te Lohn­steu­er. Auf die­sen Rat darf er sich ver­las­sen (FG Müns­ter, Urteil v. 23.6.2017, 3 K 1537/14 L).

 Der Geschäfts­füh­rer war ein­ge­setzt zur Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung. Dazu das FG Müns­ter: „Die Anfor­de­run­gen an einen Geschäfts­füh­rer, der zwar kauf­män­nisch gut aus­ge­bil­det und sanie­rungs­er­fah­ren, aber kein Jurist ist (.….….….……) , sind damit über­spannt“. Fazit: Im Zwei­fel soll­ten Sie sich immer vom Anwalt bera­ten las­sen, die Bera­tungs­er­geb­nis­se pro­to­kol­lie­ren und exakt danach handeln.