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Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter sind politisch motiviert

Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die zuletzt die ARD-Sen­dung MONITOR ver­folgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehr­lich gesagt – auch nicht anders gegan­gen. Dass die Unter­schie­de in der Ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de so unter­schied­lich sind, ist doch verwunderlich.

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Geschäftsführer-Gehalt 2015: Prognose liegt bei 3 % plus Aufschlag

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie Ihr Gehalt jähr­lich bis zur steu­er­lich mach­ba­ren Gren­ze anhe­ben. In der Regel kommt Sie die Gewinn­aus­schüt­tung teu­rer als die Aus­zah­lung von Ertrag als Geschäfts­füh­rer-Gehalt. So gese­hen ist ein hohes Geschäfts­füh­rer-Gehalt die ein­fachs­te Steu­er­ver­mei­dungs-Stra­te­gie in der GmbH. Wich­tig ist es, dass die for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen für die Gehalts­er­hö­hung (Gesell­schaf­ter­be­schluss) stim­men und dass Ihre Gesamt­ver­gü­tung die steu­er­li­che Ange­mes­sen­heits-Gren­ze nicht übersteigt.

Grund­sätz­lich haben die Finanz­be­hör­den nicht ein­zu­wen­den, wenn Sie sich bei der Erhö­hung an der durch­schnitt­li­chen Lohn­ent­wick­lung ori­en­tie­ren. Für 2015 prognostiziert …