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Volkelt-Briefe

Finanzamt darf bei Änderung der Vertragsgrundlagen nicht einfach eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen

Laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) ist es unter­des­sen stän­di­ge recht­li­che Übung, dass bei einer Ände­rung der Ver­trags­grund­la­gen in der Bezie­hung zwi­schen den Gesell­schaf­tern und der GmbH nicht ein­fach eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung unter­stellt wer­den kann, wenn es …