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Volkelt-Briefe

GmbH-Verkauf: So schützt sich der Minderheits-Gesellschafter

Vor dem Ver­kauf der GmbH oder eines GmbH-Anteils steht die Ermitt­lung des Prei­ses. Ent­we­der nach dem im Gesell­schafts­ver­trag fest­ge­leg­ten Ver­fah­ren (z. B. ver­ein­fach­tes Ertrags­wert­ver­fah­ren) oder nach einem Wirt­schafts­prü­fer-Gut­ach­ten oder im sog. Due-Dili­gence-Ver­fah­ren. Letz­te­res ist sehr auf­wän­dig, kom­plex, umfasst nahe­zu alle unter­neh­mens­re­le­van­ten und zukunfts­be­zo­ge­nen Grö­ßen und ist in der Regel nur für mit­tel­gro­ße und grö­ße­re GmbHs geeig­net. In der Pra­xis durch­leuch­ten exter­ne Spe­zia­lis­ten (Wirt­schafts­prü­fer, Juris­ten, Steu­er­be­ra­ter, aber auch: Ver­si­che­rungs­fach­leu­te usw.) das gesam­te Unternehmen. …