Überlässt die GmbH ihrem Arbeitnehmer (oder Geschäftsführer) einen Firmenwagen, der nicht nur privat genutzt wird, sondern auch für eine zusätzliche selbständige Tätigkeit (z. B. einen nebenberufliche Beratungstätigkeit des Geschäftsführers), dann kann der Geschäftsführer den fiktiven Überlassungswert (hier: eine Sachbezug ermittelt anhand der 1%-Methode) nicht als Betriebsausgaben seiner selbständigen Tätigkeit zusätzlich ansetzen (BFH, Urteil vom 16.7.2014, III R 33/14). …