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Volkelt-Briefe

GmbH-Zahlen: SIE verantworten den Jahresabschluss

Was pas­siert, wenn ich den Jah­res­ab­schluss der GmbH nicht ter­min­ge­recht vor­le­ge?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der mit den Zah­len sei­ner GmbH nicht hin­ter­her kommt und den Jah­res­ab­schluss sei­ner mit­tel­gro­ßen GmbH eigent­lich bis zum 31.8. des Jah­res – also bis Ende die­ses Monats – durch die Gesell­schaf­ter fest­stel­len las­sen muss (Datum des Beschluss-Pro­to­kolls). Danach müs­sen GmbHs jähr­lich einen kom­plet­ten Jah­res­ab­schluss auf­stel­len und die­sen durch die Gesell­schaf­ter fest­stel­len las­sen (Rechts­quel­le: § 42a GmbH-Gesetz). Ein Ver­stoß gegen die­se Vor­schrif­ten bedeu­tet für Sie als Geschäftsführer: …