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Volkelt-Briefe

Forecast 2017: Gesellschafter-Beschlüsse in der GmbH/UG

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH bzw. einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft sind Sie verant­­­wort­lich dafür, dass die Gesell­schaf­ter zu den not­wen­di­gen Gesellschafter­versamm­lungen gela­den wer­den (§ 49 GmbH-Gesetz). Dazu müs­sen vor­ab die Tages­ord­nungs­punk­te mit­ge­teilt wer­den. Sol­len auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung rechts­wirksame Beschlüs­se gefasst wer­den, muss der Beschluss­ge­gen­stand und ggf. der Beschluss­in­halt mit­ge­teilt wer­den. Wer­den die Beschlüs­se ein­stim­mig gefasst, ist das unpro­ble­ma­tisch. Gibt es aber abwei­chen­de Mei­nun­gen, müs­sen die stren­gen For­ma­li­en beach­tet wer­den. Ansons­ten sind Beschlüs­se unwirk­sam und kön­nen damit gericht­lich „gekippt“ wer­den. Der Geschäfts­füh­rer ist also gut bera­ten, hier­bei kei­ne Feh­ler zuzu­las­sen. Hier die wich­tigs­ten Beschlüs­se in der Übersicht: …