Formal korrekt ist ein Beschluss der Gesellschafter, wenn er durch einen Versammlungsleiter festgestellt wird. Dieser wird in der Regel zu Beginn der GmbH-Gesellschafterversammlung von den Gesellschaftern mit einfacher Mehrheit bestellt. Wird der Beschluss nicht formell ordnungsgemäß durch einen Versammlungsleiter festgestellt, liegt darin …