Die Sommerferien sind in den meisten Unternehmen abgeschlossen. Der bevorstehende Herbst mit den schönen Spätsommer-Tagen – wenn alle Mitarbeiter/innen wieder an Bord sind – ist ein guter Anlass, um ihnen auch einmal im privaten Rahmen „Dankeschön“ zu sagen. Die so angebotene private Nähe zur Unternehmensleitung wird von den meisten Mitarbeitern als Anerkennung und Wertschätzung empfunden. An den Kosten dafür können Sie sogar das Finanzamt beteiligen. So kann der angestellte Geschäftsführer (Fremd-Geschäftsführer) die Kosten z. B. für ein Gartenfest in seinem Privathaus steuerlich als Werbungskosten absetzen. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung: …