Ist eine Gutschrift auf einem GmbH-Konto aus einer Auslandsüberweisung nicht objektiv nachvollziehbar (Rechnungsstellung), kann das Finanzamt diesen Betrag als steuerpflichtigen Umsatz behandeln. Daraus wird Umsatzsteuer fällig. Darüber hinaus darf das Finanzamt den vollen Betrag dem Gewinn zurechnen (FG München, Urteil vom 9.12.2015, 7 V 2743/15). …