Angaben zu den Gesellschaftern der GmbH müssen an das Transparenzregister gemeldet werden, sofern die Namen dieser Gesellschafter (natürliche Personen) nicht aus einem anderen gesetzlich vorgegebenen Register (Handelsregister, Unternehmensregister) öffentlich einsehbar sind. In einigen Regionen werden derzeit Formulare an GmbHs verschickt (bekannt: Rheinland-Pfalz, Franken, Saarland). Die Unternehmen werden aufgefordert, ihre Gesellschafter unter Hinweis auf die Veröffentlichungspflicht einem Transparenzregister zu melden und erheben dazu eine Gebühr (49 EUR). ACHTUNG: Dabei handelt es sich nicht um das offizielle Transparenzregister. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, die Unterlagen an die Rechtsabteilung Ihrer IHK/HK weiterzuleiten und auf keinen Fall zu zahlen.