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Volkelt-Briefe

ACHTUNG Firmenwagen: Steuerbefreiung nur noch mit Fahrtenbuch

ACHTUNG: (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer von GmbHs, die den Fir­men­wa­gen aus­schließ­lich für geschäft­li­che Zwe­cke nut­zen, müs­sen sofort die neue Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) dazu beach­ten. Danach gilt: Selbst wenn in der Nut­zungs­über­las­sung (also z. B. im Anstel­lungs­ver­trag) aus­schließ­lich eine geschäft­li­che Nut­zung ver­ein­bart ist, müs­sen Sie …