ACHTUNG: (Gesellschafter-) Geschäftsführer von GmbHs, die den Firmenwagen ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen, müssen sofort die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dazu beachten. Danach gilt: Selbst wenn in der Nutzungsüberlassung (also z. B. im Anstellungsvertrag) ausschließlich eine geschäftliche Nutzung vereinbart ist, müssen Sie …