Das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hat aktualisierte Vorgaben für die Kassenbuchführung veröffentlicht. Sie enthalten detaillierte Vorgaben für die Kassenbuchführung für elektronische Kassensystem und Vorgaben für die sog. offene Ladenkasse. Die Merkblätter können als Download über die Internet-Seiten des Landesamts für Steuern abgerufen werden > https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/betriebspruefung/betriebspruefung-67842.html.
Schlagwort: elektronische Kassensysteme
Volkelt-Brief 02/2019
EXPRESS: Geschäftsführer-Jobwechsel: Neue Rechtslage zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot + Erfahrungsaustausch: Diese Themen bestimmen die Tagesordnung 2019 + Digitales: Krypto-Währungen – spekulieren: JA, Investieren: NEIN + GmbH-Finanzen: Der sanfte Weg zu mehr Umsatz + GmbH/Recht: Beteiligungen an Unternehmen sind „einlagefähig” + Neues Urteil: Arbeitsvertrag ohne schriftlichen Vertrag + GmbH & Still: Kein Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag + GmbH/Recht: Bundesländer wollen Abmahn-Abzocke einschränken
BISS … die Wirtschaft-Satire
Dass die Finanzbehörden in den Branchen, in denen mit Bargeld bezahlt wird, die eingereichten Besteuerungsunterlagen bzw. angegebenen Umsätze häufig anzweifeln, ist bekannt. Viele Unternehmen nutzen unterdessen die Möglichkeit, eine sog. offene Ladenkasse zu führen. Damit können kleinere Unternehmen die Investitionen für ein finanzamtstaugliches Kassensystem sparen – immerhin geht es hier bei wenigen Kassenplätzen um fünfstellige Kosten.
Problem bisher: …