Mit dem Körperschaftsteuererhöhungsbetrag (§ 34, 38 KStG) wurde bis 2006 unversteuertes EK pauschal mit 3/100 dem steuerpflichtigen Einkommen der GmbH zugerechnet und versteuert. Bei einigen Unternehmen
Schlagwort: EK
Vereinbart der Gesellschafter mit seiner GmbH eine niedrige Pacht, …