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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: Wann geht es nicht mehr ohne Anwalt

Man kennt es aus Schei­dungs- oder Sor­ge­rechts­ver­fah­ren: Ist das Ver­fah­ren erst ein­mal beim Anwalt gelan­det, gibt es in der Regel kein „zurück“ mehr. Die Streit­geg­ner rücken ins zwei­te Glied und geben damit die Chan­ce aus der Hand, sich außer­ge­richt­lich zu ver­stän­di­gen. Das gilt auch für Strei­tig­kei­ten mit Mit-Gesell­schaf­­tern in der GmbH. Trotz­dem gilt: Es gibt gera­de im Gesell­schafts­recht kla­re Indi­ka­to­ren, die den Gang zum Anwalt (zügig) ange­ra­ten sein las­sen. Das sind: …