Jeder 5. GmbH-Geschäftsführer ist nicht an der GmbH, für die er tätig ist, beteiligt. Entweder als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Unternehmensverbund, als Fremd-Geschäftsführer in einer Familien-GmbH oder als Ressort-Geschäftsführer im Gremium. Im Verhältnis zum Gesellschafter-Geschäftsführer werden sie – so z. B. auch die Ergebnisse der BBE-Vergütungs-Studien für Geschäftsführer – durchschnittlich schlechter bezahlte. In der Praxis sieht man einen Abschlag von bis zu 20 % bei den GmbHs mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Begründung: …