Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Privatvermögen ist steuerpflichtig, wenn es sich um eine sog. wesentliche Beteiligung handelt. Im Klartext: Veräußert ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile seiner GmbH, muss er den Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils versteuern (§ 17 EStG). In der Praxis führt diese Regelung zu Problemen mit den Finanzbehörden, wenn …