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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2016

Volkelt-FB-01Wirt­schafts­po­li­tik: Staats­quo­te erreicht Rekor­de + Büro­kra­tie: Noch mehr Auf­wand für aus­län­di­sche Betriebs­stät­ten + Ach­tung: Geschäfts­füh­rer-Haf­tung auch für pri­va­te KV-Bei­trä­ge + Steu­er­fes­te Kas­sen­sys­te­me: Finanz­ver­wal­tung gibt Gas + GmbH-Finan­zen: Ein­fa­che­rer Zugang zu den EU-För­der­töp­fen + Zeit­wert­kon­to-Modell: Geht nicht für den Geschäfts­füh­rer + Mit­ar­bei­ter: Park­platz-Zuschuss kos­tet Umsatz­steu­er + BISS

 

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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Noch mehr Aufwand für ausländische Betriebsstätten

Seit 1.1.2015 gilt die Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­zeich­nungs­ver­ord­nung (BsGaV) für alle Unter­neh­men, die Betriebs­stät­ten unter­hal­ten. Für jede (aus­län­di­sche) Betriebs­stät­te ist zum Beginn eines Wirt­schafts­jah­res eine Hilfs- und Neben­rech­nung auf­zu­stel­len, wäh­rend des Wirt­schafts­jah­res fort­zu­schrei­ben und zum Ende des Wirt­schafts­jah­res abzu­schlie­ßen. Die Hilfs- und Neben­rech­nung muss spä­tes­tens zum Zeit­punkt der Abga­be einer Steu­er­erklä­rung erstellt sein, zu der das Unter­neh­men ver­pflich­tet ist (§ 149 der Abga­ben­ord­nung) und in der die Ein­künf­te der Betriebs­stät­te zu berück­sich­ti­gen sind. Alle Ein­zel­vor­schrif­ten dazu sind in der 30seitigen BsGaV vom 17.10.2014 ver­öf­fent­licht (BGBl. I 2014, S. 1603). …