Der Geschäftsführer und die Gesellschaftern haben unterschiedliche Auffassungen über die Geschäftspolitik. Man verständigt sich auf eine Trennung. Der Geschäftsführer verleiht seiner Forderung nach einer hohen Abfindung Nachdruck. Er droht, Vorgänge aus der GmbH der Staatsanwaltschaft zu melden oder der Presse weiterzugeben. Darf er das? Dürfen die Gesellschafter ihn deswegen sofort „aus wichtigen Grund“ kündigen? …