Nach der Überarbeitung der Richtlinien der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ist das außergerichtliche Vergleichsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen seit 1.3.2018 noch vorteilhafter für alle Beteiligten. Das Verfahren wurde nochmals vereinfacht und durch kürzere Fristsetzungen weiter beschleunigt. Vorteil für streitende Unternehmen: Alle Inhalte aus dem Verfahren bleiben vertraulich.
Auch für Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern der GmbH kann vereinbart werden, dass diese außergerichtlich in einem unabhängigen Schiedsgerichtsverfahren gelöst werden. Dazu muss allerdings eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.