Wegen Preisabsprachen zwischen den Lkw-Herstellern in den Jahren zwischen 1997 bis 2011 haben die Käufer von Daimler-Lkw-Fahrzeugen Anspruch auf Kartellschadensersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart jetzt entschieden. Unklar ist allerdings noch, in welcher Höhe der Schadensersatz anzusetzen ist. Das wird in einem anschließenden Betragsverfahren geklärt. Daimler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden (OLG Stuttgart, Urteil v. 4.4.2019, 2 U 101/18).