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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2020

Geschäfts­füh­rung: Auch die 2. Rei­he muss füh­ren kön­nen + Im Über­blick: Wich­ti­ge GmbH-Urtei­le aus 2019 (III) + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Das geplan­te Lie­fer­ket­ten­ge­setz – wer soll das leis­ten?  … + Gewusst wie: IT-Fach­kräf­te aus dem Aus­land + Digi­ta­les: Neue Platt­form für Han­dels­flä­chen + GmbH/Beschlussfassung: Es geht noch schnel­ler + GmbH/Steuer: Vor­aus­zah­lun­gen ab Juni ter­min­ge­nau pla­nen + Team-Mit­glie­der: Kein Anspruch auf ein ein­heit­li­ches Zeug­nis + Neu: Zuläs­sig­keit von Fern­seh-Wer­bung + Neu­er Basis­zins: Bewer­tung von Betei­li­gun­gen und Unternehmen

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Volkelt-Briefe

Neuer Basiszins: Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen

Zur Bewer­tung von Betei­li­gun­gen und von Unter­neh­men nach dem Ertrags­wert­ver­fah­ren wer­den die Net­to­ein­nah­men der Anteils­eig­ner abge­zinst. Der Zins­satz berech­net sich dabei unter Anwen­dung des sog. Preis­mo­dells für Kapi­tal­gü­ter (CAPM) bzw. des Tax-CAPM aus einem Basis­zins zuzüg­lich eines Risi­ko­zu­schlags. Für Bewer­tungs­stich­ta­ge Febru­ar 2020 liegt die­ser Basis­zins­satz bei 0,200 % (zuletzt 2019: 0,00 %)