Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen ist in einem Verfahren zur Zulässigkeit des Solidaritätszuschlags (erneut) der Überzeugung, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungswidrig ist. Das Gericht hat jetzt im Verfahren gegen einen Steuerbescheid aus dem Jahre 2012 so entschieden. Dieses wird nun abschließend in der Sache entscheiden müssen (FG Niedersachen, Urteil vom 22.9.2015, 7 V 89/14). …