Nach dem Gesetzentwurf für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll der deutsche Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger geöffnet werden, nicht mehr ausschließlich sog. Engpassberufe betreffen und die Vorrangprüfung entfallen. Außerdem wird eine befristete Einreise zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Vorteil: Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Nachteil: Für die Wirtschaft werden neue Informationspflichten eingeführt. Diese verursachen jährliche Bürokratiekosten in Höhe von circa 5,6 Mio. EUR (BT-Drucksache 19/8285).