Erwarten die Gesellschafter von Ihnen, dass Sie bzw. die GmbH für einen bestimmten Auftrag unbedingt den Zuschlag erhält, müssen Sie aufpassen. Und zwar dann, wenn Sie die Kalkulation so zurechtbiegen, dass die GmbH zwar den Auftrag erhält. Aber nur, weil Sie draufzahlen. Das kann zwar Sinn machen, z. B. wenn sich daraus Folgeaufträge ergeben oder wenn Sie den Auftrag als Referenz brauchen. Probleme kann es aber geben, wenn einer der Gesellschafter dem potenziellen Geschäftspartner einen Gefallen tun will, ohne dafür die Zustimmung der übrigen Gesellschafter einzuholen.
Achtung: …