Viele auch kleinere Unternehmen überbrücken Ausfälle von Mitarbeitern, Ferien-Vertretungen oder auftragsbedingte Überkapazitäten mit der Einstellung von kurzfristig Beschäftigten. Vorteil: Der Lohn ist bei nicht berufsmäßiger Ausübung sozialversicherungsfrei und wird ggf. nur pauschal besteuert (25 %). Nachteil: …