Erbt eine GmbH (Hier: Testamentarische Einsetzung durch einen Bewohner eines Pflegeheims) Barmittel, dann sind diese Betriebseinnahme und müssen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns mitgerechnet werden (FG Niedersachsen, Urteil vom 28.6.2016, 10 K 285/15). …