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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 02/2019

EXPRESS: Geschäfts­füh­rer-Job­wech­sel: Neue Rechts­la­ge zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + Erfah­rungs­aus­tausch: Die­se The­men bestim­men die Tages­ord­nung 2019  + Digi­ta­les: Kryp­to-Wäh­run­gen – spe­ku­lie­ren: JA, Inves­tie­ren: NEIN + GmbH-Finan­zen: Der sanf­te Weg zu mehr Umsatz + GmbH/Recht: Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men sind „ein­la­ge­fä­hig” + Neu­es Urteil: Arbeits­ver­trag ohne schrift­li­chen Ver­trag + GmbH & Still: Kein Anspruch auf den Gewer­be­steu­er-Frei­be­trag + GmbH/Recht: Bun­des­län­der wol­len Abmahn-Abzo­cke einschränken

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Beteiligungen an Unternehmen sind „einlagefähig”

Das Stamm­ka­pi­tal einer GmbH kann eine Bar- oder Sach­ein­la­ge sein. Dazu sind die beson­de­ren Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes zu beach­ten (§ 5 GmbHG). Damit ist es grund­sätz­lich mög­lich, dass die Betei­li­gung an einem Unter­neh­men als Sach­ein­la­ge – z. B. für eine Kapi­tal­erhö­hung – ein­ge­bracht wird. Ach­tung: Das geht auch, wenn es sich um einen Anteil eines im Mehr­heits­be­sitz der Kapi­tal erhö­hen­den GmbH befind­li­chen Unter­neh­mens han­delt – also eine sog. Schach­tel­be­tei­li­gung vor­liegt (OLG Thü­rin­gen, Beschluss v. 30.8.2018, 2 W 260/18).

Das Regis­ter­ge­richt hat­te zunächst die Ein­tra­gung der Kapi­tal­erhö­hung aus Sach­ein­la­gen bzw. der Ein­brin­gung von Akti­en abge­lehnt. Das OLG hält aber Akti­en oder Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men grund­sätz­lich für „ein­la­ge­fä­hig”. In der Pra­xis muss aller­dings genau gerech­net wer­den. Kommt es zu Wert­än­de­run­gen (Schwan­kun­gen) der ein­ge­leg­ten Antei­le (Akti­en), kann das ganz schnell dazu füh­ren, dass eine bilan­zi­el­len Über­schul­dung ein­tritt – mit den damit ver­bun­de­nen Haf­tungs­fol­gen für die Geschäfts­lei­tung (Insol­venz­an­trags­pflicht). Inso­fern sind Sie als Geschäfts­füh­rer in einer sol­chen Situa­ti­on zur beson­de­ren Kon­trol­le verpflichtet.