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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2018

Die „GmbH” in der Gro­Ko: Still­stand, aber Neu­es für den Fir­men­wa­gen + Risi­ko-Manage­ment: Wie SIE als Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH fit für alle Fäl­le machen (II) + Digi­tal: So nut­zen SIE Start­Up-Vor­tei­le für Ihre Fir­ma + Unter­stüt­zung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stun­den hat? + GF-Vor­sor­ge: Ist Ihr Pen­si­ons­an­spruch noch sicher?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Briefe

GF-Vorsorge: Ist Ihr Pensionsanspruch noch sicher?

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat jetzt dem Euro­päi­schen Gerichts­hof eine Rechts­fra­ge zur Prü­fung vor­ge­legt, die Aus­wir­kung für Geschäfts­füh­rer haben wird. Weil die Pen­si­ons­kas­se auf­grund wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten den Pen­si­ons­an­spruch (z. B. des Geschäfts­füh­rers) kür­zen muss­te, hat­te der alte Arbeit­ge­ber den feh­len­den Betrag auf­ge­stockt. Als die­ser Arbeit­ge­ber Insol­venz anmel­den muss­te, woll­te der Geschäfts­füh­rer den Pen­si­ons­si­che­rungs-Ver­ein (PSV) zur Zah­lung ver­pflich­ten. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt gab der Kla­ge statt. Dazu muss der EuGH nun abschlie­ßend ent­schei­den (BAG, Beschluss v. 20.2.2018, 3 AZR 142/16 A).

Es geht dar­um, ob für die­sen Fall nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zur betrieb­li­chen Alter­ver­sor­gung (hier: Art. 8 der Richt­li­nie 2008/94/EG) staat­li­cher Insol­venz­schutz gewährt wer­den muss. Bis­her ver­wei­gert die PSV ent­spre­chen­de Ansprü­che. Wir hal­ten Sie über den Aus­gang des Ver­fah­rens auf dem Laufenden.