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Neues Urteil: Unkenntnis schützt den GmbH-Geschäftsführer nicht

Unkennt­nis über Steu­er­pflich­ten- und ‑fris­ten tau­gen nicht für den Geschäfts­füh­rer als Argu­ment im Finanz­ge­richts­ver­fah­ren. Dazu der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): „Es bestehen kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken dage­gen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH im Haf­tungs­ver­fah­ren mit Ein­wen­dun­gen gegen die Höhe der Steu­er­for­de­run­gen gemäß § 166 AO aus­ge­schlos­sen ist, wenn er der For­de­rungs­an­mel­dung des Finanz­sam­tes hät­te wider­spre­chen kön­nen, dies aber unter­las­sen hat. Man­geln­de Kennt­nis­se der Grund­pflich­ten eines Geschäfts­füh­rers einer GmbH ent­schul­di­gen eine Pflicht­ver­let­zung nicht” (BFH, Beschluss v. 18.9.2018, XI R 54/17).

Bei der Betriebs­prü­fung wur­den Män­gel in der Kas­sen­füh­rung fest­ge­stellt – so dass das Finanz­amt den Umsatz und den Gewinn der betrof­fe­nen GmbH schätz­te. Wich­tig: Auch und gera­de in der Insol­venz muss der Geschäfts­füh­rer Steu­er­for­de­run­gen prü­fen, ggf. wider­spre­chen und gericht­lich prü­fen lassen.

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Volkelt-Brief 03/2019

EXPRESS: Büro­kra­tie­kos­ten: Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz geht in die nächs­te Run­de + GmbH kom­pakt: Wich­ti­ge Recht­spre­chung zur GmbH/Geschäftsführung 2018  + Digi­ta­les: Neue Märk­te erschlie­ßen mit Land­sca­ping  + Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Haupt­kun­den schwä­chelt?  + GmbH/Steuer: Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­tor nicht als Fir­men­wa­gen aner­kannt + Refor­men: Kom­mis­si­on für ein Unter­neh­men­steu­er­ge­setz­buch + Neu­es Urteil: Unkennt­nis schützt den GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht + Anzahl der Beschäf­tig­ten: Finanz­amt muss rich­tig zählen

 

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