In vielen GmbHs nutzen die Gesellschafter die jährlichen Beschlussfassungen zum Jahresende (Erteilung einer Pensionszusage, Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages) auch dazu, um überfällige Anpassungen und Änderungen des GmbH-Gesellschaftsvertrages (auch genannt: Änderung der Satzung) zu beschließen. Zum Beispiel …