In der Zusammenarbeit zwischen Firmen entstehen vertrauliche Arbeitsbeziehungen zwischen den den Geschäftsführern. Bisweilen ergeben sich Freundschaften, die sogar den Wechsel des Arbeitgebers überstehen. Übung ist es auch, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen zu institutionalisieren – man verständigt sich darauf, gemeinsame Erfahrungen in Gremien festzumachen. Bewährt ist die gegenseitige Einbindung der Geschäftsführer in den (beratenden) Beirat des jeweils anderen Unternehmens. Wird der Geschäftsführer in einem anderen Unternehmen als (beratender) Beirat oder als kontrollierender Aufsichtsrat tätig, handelt es sich um eine Nebentätigkeit, die die Belange der GmbH betrifft.
Für den (Gesellschafter-) Geschäftsführer bedeutet das: …