Viele Kollegen – sofern sie nicht als Allein- oder Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH das Sagen haben – sind auf der Grundlage eines befristeten Anstellungsvertrages mit Verlängerungsoption tätig. Aus gutem Grund: Das erleichtert bei Misserfolg eine Trennung. Bietet dem Geschäftsführer aber auch eine gute Plattform um neue Vertragsverhandlungen, wenn die Geschäftsergebnisse in den verantwortlichen Jahren gut bis sehr gut aufgefallen sind. Jetzt geht es darum, die vertraglichen Eckpunkte neu auszuloten. Dazu erreichen uns immer wieder Anfragen von Geschäftsführer-Kollegen. Hier unsere Empfehlungen: …
Schlagwort: befristeter Anstellungsvertrag
In Familien-GmbHs wird vor der Übergabe der Geschäfte an den/die JuniorIn oft eine Zwischenlösung vorgeschaltet. Dazu wird ein/e erfahrene/r Interims-GeschäftsführerIn eingestellt. Alleine an dieser männlich/ weiblichen Rechtschreibe-Akrobatik sehen Sie, wie schwierig …