Die Unklarheiten um die GF-Pensionszusage nehmen zu (vgl. Nr. 13 + 14). Weil mit der Pensionszusage eine Grundversorgung von 75 % der letzten Aktivbezüge vereinbart wird, erhöhen sich viele Geschäftsführer vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ihr Gehalt. Und zwar so, dass der Geschäftsführer im Ruhestand kaum Abschläge vom gewohnten Gehaltsniveau hinnehmen muss. Vorsicht: Hier lauern gleich 2 Steuerfallen: …