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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Altersvorsorge: Finanzamt bestraft zu späte Gehaltserhöhung

Die Unklar­hei­ten um die GF-Pen­si­ons­zu­sa­ge neh­men zu (vgl. Nr. 13 + 14). Weil mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge eine Grund­ver­sor­gung von 75 % der letz­ten Aktiv­be­zü­ge ver­ein­bart wird, erhö­hen sich vie­le Geschäfts­füh­rer vor dem Aus­schei­den aus dem akti­ven Dienst ihr Gehalt. Und zwar so, dass der Geschäfts­füh­rer im Ruhe­stand kaum Abschlä­ge vom gewohn­ten Gehalts­ni­veau hin­neh­men muss. Vor­sicht: Hier lau­ern gleich 2 Steuerfallen: …