Dass Mitarbeiter bei Bagatell-Vergehen gekündigt werden können, hat sich unterdessen herumgesprochen und hat sicherlich auch eine gewisse Präventivwirkung entfaltet. Aber auch als Geschäftsführer müssen Sie bei vermeintlichen Kleinigkeiten aufpassen. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschafter und dem (Fremd-) Geschäftsführer erst einmal gestört, werden in der Regel auch kleine Vergehen auf die Goldwaage gelegt.
Beispiele: …