Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH sollten Sie jetzt den Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH prüfen. Ist dort vereinbart, dass ein Gesellschafter ohne Zahlung einer Abfindung ausgeschlossen werden kann, müssen Sie nachbessern. Diese Klausel ist unwirksam.
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