Bereits das bloße Anschließen eines Mobiltelefons, um es während der Fahrt aufzuladen, ist verboten und kann mit Bußgeld belangt werden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.12.2015, 2 Ss (OWI) 290/15). …
Bereits das bloße Anschließen eines Mobiltelefons, um es während der Fahrt aufzuladen, ist verboten und kann mit Bußgeld belangt werden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.12.2015, 2 Ss (OWI) 290/15). …