Zum 1.4. wird für deutsche Exporteure, die ins EU-Ausland (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V. m. § 6 UStG) liefern, die sog. Gelangensbestätigung als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung verbindlich eingeführt (Muster: Gelangensbestätigung). Dieses neben der bisher üblichen Lieferbestätigung zusätzliche Dokument bedeutet für Exporteure und Frachtunternehmen einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft hat sich das Bundesfinanzministerium jetzt bereit erklärt, vor der endgültigen Umsetzung dieser Bürokratievorschrift erneut zu prüfen, ob hier eine einfachere Lösung möglich ist.
Für die Praxis: Dazu gab es jetzt ein Absprache …