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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat (I): Krankheitskosten zählen bei der Steuer

Kos­ten für selbst gezahl­te Arzt- und Heil­mit­tel­kos­ten sind eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung, wenn Sie die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit durch ein Rezept oder ein Attest bele­gen kön­nen. Was tun?