Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung eine leichte Sache. Mit seiner einfachen Beschluss-Mehrheit kann er einen solchen Beschluss der Gesellschafter jederzeit durchsetzen. Er muss die Gesellschafter nicht überzeugen. Aber er muss das Finanzamt davon überzeugen, dass sein neues Gehalt immer noch „angemessen“ ist. …