seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zu diesem Jubiläum hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben, um nachzuprüfen inwieweit die mit dem Gesetz beabsichtigten Ziele erreicht wurden. Fazit der Studie des Berliner Büros für Recht und Wissenschaft: „Es muss nachjustiert werden“. Aufhorchen lässt die Forderung der Gutachter, Verbänden und Betriebsräten weit reichende, zusätzliche Rechte einzuräumen, mit denen sie die Umsetzung der AGG-Vorschriften in den Betrieben stärker beeinflussen, besser kontrollieren und einfacher gerichtlich nachprüfen lassen können. …