Über die – sagen wir – Unmöglichkeiten einer objektiven Anlageberatung haben wir ja schon in einem der letzten BISS berichtet (Bafin versus TÜV). Gerade einmal 6 Monate später hat uns das Thema schon wieder fest im Griff. Nach interner Abstimmung zwischen Frau Aigner, Herrn Schäuble und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung werden nun seit Dezember in den Jobcentern der Arbeitsagenturen ganz besondere Kurse für Umschüler, Langzeitarbeitslose und andere Problemfälle angeboten. Die tragen solche Arbeitstitel wie „Aufbau und Inhalt eines Beratungsprotokolls“, „Rhetorik für Anleger“, „Wie Sie Ihren Bankberater auf dem Parkett in die Irre führen“ oder „Wie Sie Ihre Bank mit 5 gezielten Fragen um 50.000 € erleichtern!“. Der Andrang war so mächtig, dass man in den Jobcentern den Numerus clausus einführen musste. Sogar ‑zig von während der Finanzkrise vor die Tür gesetzten Anlageberatern wechselten flux auf die Gegenseite. Unterdessen hat sich herumgesprochen, dass es ab Januar ein neues Vergütungsmodell für die Bankberater-Tester geben wird! Sie ahnen es sicher schon: Der Tester erhält eine erfolgsabhängige Vergütung – und zwar pro überführter Falschberatung 50% vom Bußgeld. Ist doch schön, wie einfach sich die Probleme im Markt lösen.